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1. Geltungsbereich der allgemeinen Gesch?tsbedingungen:

Diese Gesch?tsbedingungen gelten f? alle Sendeauftr?e im Bereich der Rundfunkwerbung, die Radio Alpina KG erteilt werden und die auf den jeweils aktuellen, einheitlichen Grunds?zen zur Gestaltung und Ausf?rung von Rundfunkwerbeauftr?en basieren. Ein Sendeauftrag wird grunds?zlich zwischen dem Werbekunden und dem lizenzierten Programmanbieter, der Firma Radio Alpina KG, Bezirksgericht Saalfelden abgeschlossen, welcher nachfolgend als Radio Alpina bezeichnet ist. Sendeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Gesch?tsbedingungen ist der Vertrag ?er die Sendung von Werbespots eines Werbetreibenden.

2. Abweichende Allgemeine Gesch?tsbedingungen:

Abweichende allgemeine Gesch?tsbedingungen des Auftraggebers, die nicht schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen von Radio Alpina nicht ausdr?klich widersprochen wurde.

3. Annahme des Sendeauftrags:

Jede Sendung eines Werbespots setzt eine schriftliche Auftragserteilung voraus. Auftr?e f? Radio Alpina werden erst nach deren schriftlicher Best?igung durch Radio Alpina verbindlich. Auftr?e des Werbetreibenden haben Angaben ?er den Auftraggeber, den Spotinhalt, die Spotl?gen und gew?schte Sendetermine zu enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die f? die Abrechnung mit der AKM und sonstigen Verwertungsgesellschaften erforderlichen Angaben mitzuteilen. Radio Alpina beh?t sich vor, Sendeauftr?e abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder beh?dliche Bestimmungen verst?t, insbesondere mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar oder eine Sendung f? Radio Alpina unzumutbar sind. Die Ablehnung eines Sendeauftrages wird dem Auftraggeber unverz?lich mitgeteilt. Werbespots die von Radio Alpina f? den Kunden beauftrag wurden, k?nen aus lizenztechnischen Gr?den auch nur bei Radio Alpina ausgestrahlt werden und d?fen nicht bei anderen Stationen zum Einsatz kommen. Nachtr?liche ?derungen eines Radiospots nach freigegebenem Textkonzept seitens des Auftraggebers, hat der Auftraggeber mit einer ?derungspauschale in der H?e von ? 50.- zus?zlich zu bezahlen.

4. Au?rordentliche K?digung durch Radio Alpina:

Sofern erst nach Annahme des Sendeauftrags offenkundig wird, dass der Inhalt des Sendeauftrags gegen Gesetze oder beh?dliche Bestimmungen verst?t, insbesondere mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist, steht Radio Alpina ein au?rordentliches K?digungsrecht zu. Im Falle einer solchen K?digung hat Radio Alpina Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Verg?ung; Radio Alpina muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Radio Alpina infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Leistungen erwirbt oder zu erwerben b?willig unterl?st. Die Geltendmachung von diesbez?lichen Gegenanspr?hen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Die K?digung von Radio Alpina wird unwirksam, sofern der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der K?digung den K?digungsgrund beseitigt; etwaige zur Vertragserf?lung gesetzte Fristen verl?gern sich um diesen Zeitraum, sofern nicht aufgrund der schwebenden Unwirksamkeit des Sendeauftrags ein sp?erer Erf?lungszeitpunkt angemessen ist (z.B. Umdispositionen von Radio Alpina).

5. Leistungsbedingungen:

Die Werbesendung wird unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das ?rige Programm. In diesem Rahmen gew?rleistet Radio Alpina die ordnungsgem?e Ausf?rung jedes Auftrages. S?tliche Werbespots werden als solche gekennzeichnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Sendung des Werbespots zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart worden.

6. Laufzeit, ordentliche K?digung:

Ein Werbevertrag mit einer Laufzeit bis zu einem Monat kann mit einer Frist von einer Woche, mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) gek?digt werden. Unterbleibt eine fristgerechte K?digung, verl?gert sich der Werbevertrag jeweils um eine weitere Laufzeit. Ein Werbevertrag auf unbestimmte Zeit kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gek?digt werden.

7. Verg?ung, F?ligkeit:

Die Verg?ung des Sendeauftrages und die Produktion von Werbespots erfolgt ausschlie?ich auf Grundlage der jeweils g?tigen Preisliste (zzgl. der jeweils geltenden Werbe- und MwSt.) von Radio Alpina. Die bestellten Produktionen und Sendeauftr?e m?sen bis sp?estens 14 Tage nach Erstausstrahlung auf das Firmenkonto der Radio Alpina KEG einbezahlt.

8. Tarif?derungen, au?rordentliches K?digungsrecht des Auftraggebers:

?derungen der Preisliste werden mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gemacht. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe des neuen Tarifs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste au?rordentlich k?digen.

9. Urheberrechte, Freistellung bei Rechtsverletzung:

Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion durch Radio Alpina entstehen, werden dem Auftraggeber nur soweit zur Nutzung ?ertragen, als er diese im Rahmen des Auftrages zur Nutzung des Werbespots im Programm der Radio Alpina ben?igt. Soweit bei der auftragsgem?en Herstellung und Nutzung des Werbespots m?liche Rechte Dritter ber?rt werden, ?ernimmt Radio Alpina keine Haftung. Der Auftraggeber ?ernimmt die volle Haftung f? die von ihm zur Verf?ung gestellten Inhalte und stellt Radio Alpina von jeglichen Anspr?hen Dritter frei. Der Auftraggeber garantiert mit der Auftragserteilung, dass er s?tliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die auf den von ihm gestellten Tontr?ern oder sonstigen Unterlagen ruhen, erworben hat.

10. Gew?rleistung:

F?lt eine Werbesendung aus programmlichen (z.B. Unterbrechung des Sendeablaufs durch wichtige Nachrichten) oder technischen Gr?den bzw. aufgrund h?erer Gewalt aus, so wird sie nach M?lichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber unverz?lich in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung.

11. Haftung Radio Alpina KEG:

Zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Radio Alpina unter Ausnahme der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?sigkeit ihrer Organe, leitenden Angestellten oder Erf?lungsgehilfen verpflichtet, es sei denn, durch Radio Alpina ist eine Verletzung des Lebens, des K?pers oder der Gesundheit gegeben. Schadensersatzanspr?he, die aus grober Fahrl?sigkeit resultieren, sind begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden bis zu einer H?e des Dreifachen des Auftragswertes; diese Einschr?kung gilt nicht f? Verletzungen des Lebens, des K?pers oder der Gesundheit.

12. Aufbewahrung von Unterlagen des Auftraggebers:

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet f? Radio Alpina nach der ?erspielung. Tontr?er werden nach der ?erspielung dem Auftraggeber zugesandt. Manuskripte oder Tontr?er, die nicht Eigentum von Radio Alpina sind, werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr und Kosten an den Auftraggeber gesandt. Verlangt der Auftraggeber nicht innerhalb sechs Wochen nach Ablauf des Werbevertrags die R?ksendung, darf Radio Alpina Manuskripte, Tontr?er und sonstige Unterlagen vernichten.

13. Datenschutzhinweis

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14. Erf?lungsort, Gerichtsstand:

Erf?lungsort und Gerichtsstand ist Saalfelden.

15. Salvatorische Klausel:

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige, welche die Parteien vereinbart h?ten, um den wesentlich gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

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